B D E H K M N Q R V W
Be Bi Br

Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie sind zudem für die Rehabilitation und Entschädigung von Beschäftigten zuständig, die sich bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg verletzen oder eine Berufskrankheit erleiden.

Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen in Deutschland verpflichtend und wird durch die jeweilige Berufsgenossenschaft selbst geregelt. Die Beiträge, die die Unternehmen entrichten, richten sich nach der Lohnsumme der Beschäftigten und dem Risiko der jeweiligen Arbeitsplätze.

Berufsgenossenschaften bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um die Arbeitsbedingungen sicher und gesund zu gestalten. Dazu gehören die Bereitstellung von Informationen und Beratung zu Arbeitsschutzstandards, die Durchführung von Sicherheitsschulungen und die Überprüfung von Arbeitsstätten. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernehmen sie die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation und gewähren finanzielle Unterstützung, falls die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Auch übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Aus und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer bei anerkannten Ausbildungsstellen.

Ziel der Berufsgenossenschaften ist es, durch präventive Maßnahmen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und so die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu minimieren.

Skip to content