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Der Rettungswagen kommt bei Situationen zum Einsatz, bei denen es darum geht, schwerwiegende gesundheitliche Schäden abzuwenden und/oder Leben zu retten bzw. zu erhalten. Die Besatzung eines Rettungswagens besteht mindestens aus einem Rettungssanitäter und einem Notfallsanitäter.

Der Rettungswagen verfügt über mehrere technische und medizinische Hilfsmittel, die der Rettung des Patienten am Unfallort sowie der Diagnostik, Überwachung und Therapie dienen. Nicht jede Therapie kann in einem Rettungswagen erfolgen, daher muss der Patient transportfähig gemacht werden (im Notfall mit Hilfe von Geräten wie z. B. Beatmungsgerät oder Reanimationshilfe).

Neben den Geräten, die der Diagnostik und Therapie dienen, gibt es auch Medikamente und Verbandsmaterial im Rettungswagen. Welche Medikamente im jeweiligen Landkreis auf den Rettungswagen zu finden sind, entscheidet der Ärztliche Leiter Rettungsdienst.

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