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Verb Vers

Verbrennungen sind Verletzungen der Haut und Schleimhäute durch die Einwirkung von Wärme und Strahlung. Man unterscheidet drei Schweregrade:

  1. Grad: Dies ist eine oberflächliche Verletzung der Haut. Sie ist durch Rötung und Schmerzen gekennzeichnet.
  2. Grad: Dies ist eine Verletzung der Haut, bei der es neben Rötung und Schmerzen zu Blasenbildung kommt. Klinisch wird hier noch in die Grade 2a und 2b unterschieden. Die Unterscheidung basiert darauf, ob die Haut unter der Blase noch funktionsfähig ist und ob eine Operation notwendig wird. Grad 2a verheilt in der Regel komplikationslos und ohne Narbenbildung.
  3. Grad: Dies ist eine Verletzung der Haut, bei der die Funktion der Haut gestört ist und einige Teile des verbrannten Areals einen abgestorbenen Wundgrund aufweisen. In solchen Fällen ist in der Klinik eine Operation unumgänglich.

Erfrierungen und ihre Grade

Bei Erfrierungen sind neben der Haut und den Schleimhäuten je nach Schweregrad auch Blutgefäße und Knochen betroffen:

  1. Grad: Dies ist eine oberflächliche Verletzung der Haut, die mit Rötung, Schwellung und Taubheit einhergeht.
  2. Grad: Hier kommt es zusätzlich zur Blasenbildung. Das betroffene Areal kann sehr schmerzempfindlich sein oder bereits Gefühllosigkeit aufweisen.
  3. Grad: Die Blasen füllen sich langsam mit Blut, und das Hautgewebe stirbt ab.
  4. Grad: Es kommt zum tiefgehenden Absterben des Areals, das bläulich-fahl bis schwarze Verfärbungen aufweisen kann.

Bei Erfrierungen kommt es neben der Temperatur auch auf die Feuchtigkeit der Umgebung an. Auch die Dauer der Kälteeinwirkung kann entscheidend für den Grad der Erfrierung sein. Bei Temperaturen unter -50 Grad Celsius kann es zudem zu sogenannten Spannungsrissen der Zähne und der Knochen kommen.

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