Inhouse-Schulungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, maßgeschneiderte Erste-Hilfe-Kurse direkt am Arbeitsplatz durchzuführen. Dies sorgt für minimale Unterbrechungen des Betriebsablaufs und maximale Teilnahme der Mitarbeiter.
Dank der Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Unfallversicherung sind unsere zertifizierten Schulungen nicht nur hochwertig, sondern auch kosteneffizient. Es fallen keine versteckten Zusatzkosten für das Unternehmen an.
Unsere Kurse werden ausschließlich von ermächtigten Ausbildungsstellen durchgeführt, die den Standards der Berufsgenossenschaften und des DGUV-Grundsatzes 304-001 entsprechen. Diese Qualitätsgarantie stellt sicher, dass deine Mitarbeiter bestens auf Notfälle vorbereitet sind.
Als Arbeitgeber zeigst du durch die Organisation von Inhouse-Schulungen, dass dir das Wohl deiner Mitarbeiter am Herzen liegt. Gleichzeitig erfüllst du gesetzliche Vorschriften und stärkst das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen.
ⓘ Zusätzlich sind die Kurse für betriebliche Ersthelfer auch durch die Fahrerlaubnisbehörden anerkannt, sodass deine Mitarbeiter die Schulungen auch für den Erwerb des Führerscheins nutzen können.
Meine1Hilfe.de passt jede Inhouse-Schulung individuell an die spezifischen Anforderungen und das Umfeld deines Unternehmens an. Dies gewährleistet, dass die Schulungsinhalte direkt relevant sind für die täglichen Herausforderungen und spezifischen Gefahren in deinem Betrieb.
Durch die Durchführung der Schulungen direkt in deinem Unternehmen werden logistische Aufwände und Zeitverluste minimiert. Deine Mitarbeiter müssen nicht zu externen Schulungsorten reisen, was nicht nur Zeit spart, sondern auch die Teilnahmequote erhöht.
Meine1Hilfe.de sorgt dafür, dass alle Inhouse-Schulungen den gesetzlichen Vorschriften und den Standards der Berufsgenossenschaften entsprechen. Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stellt auch sicher, dass deine Mitarbeiter im Notfall effektiv und sicher handeln können.
Ja, in den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger die Kosten für die erforderlichen Ersthelfenden in den Betrieben. Dies gilt auch für Inhouse-Schulungen, was bedeutet, dass keine direkten Kosten für das Unternehmen anfallen.
Ermächtigte Ausbildungsstätten müssen strenge Qualitätskriterien erfüllen, die von den gesetzlichen Unfallversicherungen vorgegeben sind. Diese Kriterien umfassen medizinische Expertise, fachlichen Hintergrund und die persönliche Eignung des Lehrpersonals.
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfenden richtet sich nach der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind es 5%, in anderen Betriebstypen bis zu 10%.
Nach der initialen Ausbildung müssen Ersthelfende alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren, um ihre Zertifizierung zu erneuern. Diese regelmäßigen Schulungen stellen sicher, dass die Ersthelfenden immer auf dem aktuellen Stand der Erste-Hilfe-Praktiken sind.
Ja, einer der großen Vorteile von Inhouse-Schulungen ist die Möglichkeit, die Kurse spezifisch auf die besonderen Risiken und Bedürfnisse deines Unternehmens anzupassen. Unsere Trainer können spezielle Module zu relevanten Themen wie chemische Gefahren, elektrische Sicherheit oder Erste Hilfe bei spezifischen Unfalltypen integrieren.
Die erworbenen Fähigkeiten und Zertifikate bleiben beim Mitarbeiter. Es wird jedoch empfohlen, dass Unternehmen regelmäßig neue oder verbleibende Mitarbeiter schulen lassen, um sicherzustellen, dass immer genügend zertifizierte Ersthelfende vor Ort sind.