Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
KeThAl GmbH
INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Pflichten des Anbieters
6. Vertragslaufzeit
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Änderungsvorbehalt
10. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KeThAl GmbH
Dachsweg 20, 14974 Ludwigsfelde
Stand: 17.10.2022
Geltungsbereich
KeThAl betreibt unter www.meine1hilfe.de eine Online-Plattform für Nachfrager (Nutzer) und Anbieter von Erste-Hilfe-Schulungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge zwischen KeThAl und Anbietern.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Anbieters finden keine Anwendung, außer KeThAl stimmt diesen ausdrücklich zu.
Vertragsgegenstand
Der Anbieter erhält gegen Zahlung eines Entgelts die nachfolgenden Leistungen der Plattform:
Der Anbieter wird bei Suchanfragen zu seinem von ihm angegebenen Postleitzahlenbereich zusammen mit anderen Anbietern in einer Ergebnisliste angezeigt. Die Ergebnisliste ist nach Entfernung zu der vom Nutzer angegebenen Postleitzahl aufsteigend sortiert. Bei gleicher Entfernung ist die Sortierung alphabetisch. Angezeigt werden die Firma und die Kontaktdaten des Anbieters. Nutzer können den Anbieter außerhalb des Portals direkt kontaktieren.
Der Anbieter kann seine geplanten Schulungstermine auf der Plattform selbst einpflegen, veröffentlichen und auf seine Webseite verlinken. Nutzer können sich auf der Webseite des Anbieters direkt für einen Schulungstermin anmelden.
Anbieter werden über Ausschreibungen für die Durchführung von Schulungen in dem von ihnen selbst angegebenen Postleitzahlenbereich informiert. Anbieter können sich außerhalb der Plattform auf die Ausschreibung selbst bewerben.
Ein über die Erbringung der vorstehenden Leistungen hinausgehender wirtschaftlicher Erfolg ist von KeThAl nicht geschuldet. Insbesondere schuldet KeThAl keine Mindestanzahl von Nutzern, Kontaktanfragen, Buchungen oder Ausschreibungen.
Die Aufnahme eines Anbieters in die Plattform von KeThAl ist nicht-exklusiv. KeThAl kann ohne jede Einschränkung Wettbewerber des Anbieters in die Plattform aufnehmen. Des Weiteren ist KeThAl berechtigt, auf der Plattform einschließlich aller Unterseiten Werbung von Dritten zu schalten.
KeThAl ist berechtigt, die Plattform umzugestalten, Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen oder die Darstellung zu verändern. Bei wesentlichen Leistungseinschränkungen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Kündigung hat innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung der Änderung zu erfolgen, andernfalls gilt die Änderung als genehmigt
Vertragsschluss
Verträge über die Nutzung der Plattform kommen elektronisch zustande. Der Anbieter gibt über eine Schaltfläche eine verbindliche Bestellung für das gewählte Leistungspaket ab. Das Leistungspaket enthält den Preis und die Vertragslaufzeit.
Die Annahmefrist für KeThAl beträgt vier Werktage. Die Annahme erfolgt durch elektronische Mitteilung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der angezeigt Preis ist ein Pauschalpreis und enthält die Leistungen der Plattform gemäß Ziffer 2. Vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
Der Preis ist nach Vertragsschluss für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen. Die Anzeige des Anbieters erfolgt erst nach Zahlungseingang. Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss keine Zahlung, so ist KeThAl nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
Sofern KeThAl dem Anbieter eine kostenfreie Testphase gewährt, endet diese zum vorgesehenen Ablaufdatum. Ist kein Ablaufdatum vorgesehen, kann die Testphase von beiden Vertragsparteien jederzeit beendet werden.
Pflichten des Anbieters
Der Anbieter ist verpflichtet, Kontaktdaten und veröffentliche Schulungstermine aktuell zu halten.
Der Anbieter räumt KeThAl während der Vertragslaufzeit die erforderlichen Nutzungsrechte an seinen Inhalten (Bildern, Texten) ein, um diese zu veröffentlichen. Das Recht zu Veröffentlichung beinhaltet die die Verlinkung bzw. Einbettung von Inhalten in andere Webseiten.
Der Anbieter sichert KeThAl zu, dass durch die Veröffentlich oder Verwendung seiner Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt KeThAl von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
Vertragslaufzeit
Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, sein Benutzerkonto zu löschen. Eine Löschung befreit den Anbieter jedoch nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Restlaufzeit.
KeThAl ist nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, Daten und Inhalte des Anbieters zu speichern.
Gewährleistung
KeThAl ist verpflichtet, die Verfügbarkeit seiner technischen Systeme während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Eine Garantie für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit wird nicht übernommen.
Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den Übergabepunkt zwischen dem von KeThAl genutzten Rechenzentrum und dem öffentlichen Internet. Beeinträchtigungen der Datenübertragung ab dem Übergabepunkt mindern nicht die Verfügbarkeit.
Bei Nichtverfügbarkeit der Plattform ist der Anbieter zur zeitanteiligen Minderung des Entgelts berechtigt, wenn der diese KeThAl unverzüglich angezeigt hat. Eine unwesentliche Minderung der Verfügbarkeit bleibt außer Betracht.
Haftung
Anbieter handeln beim Abschluss von Verträgen mit Nutzern auf eigenes Risiko. KeThAl prüft nicht die Bonität von Nutzern der Plattform und haftet nicht für die Erfüllung von Verträgen.
KeThAl haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Anbieters mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von KeThAl oder dem Anbieter verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Anbieters darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, KeThAl auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die KeThAl weder kannte noch kennen musste, oder dass der Anbieter es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Änderungsvorbehalt
Änderungen der AGB werden dem Anbieter spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder per E-Mail widerspricht und KeThAl den Anbieter in der Änderungsmitteilung auf die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen hat.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von KeThAl, wenn der Anbieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.