Trainer und Schulungsanbieter für 1. Hilfe in deiner Nähe

Erste Hilfe: Inhouse-Schulung im Betrieb.

Erste-Hilfe-Schulung für Mitarbeitende

Darum lohnt sich eine Inhouse-Schulung für 1. Hilfe

Fast alle Betriebe müssen eine bestimmte Anzahl an Ersthelfenden ausbilden. Und das ist gut so: Selbst in vermeintlich ungefährlichen Berufen kann viel passieren – vom Sturz übers Verschlucken bis zum Herzinfarkt. Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen haben klare Vorgaben für die Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb und die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfenden.

Mit einer Inhouse-Schulung für 1. Hilfe holst du die Kompetenz aus der Region direkt ins Haus: Deine Mitarbeitenden lernen alle essenziellen Inhalte rund ums Leben retten – von der stabilen Seitenlage bis zur Nutzung eines Defibrillators (AED). In der Gruppe macht das gleich viel mehr Spaß. Und dein Unternehmen hat es leichter, denn es müssen nicht alle Mitarbeitenden einzeln eine Schulung buchen. Die Kosten trägt übrigens die gesetzliche Unfallversicherung.

Finde in unserem bundesweiten Portal zertifizierte Anbieter für Inhouse-Schulungen: Erste Hilfe aus 1. Hand, direkt in deiner Nähe!

So funktioniert‘s

Finde jetzt deine Inhouse-Schulung für 1. Hilfe!

  1. Benenne deinen Ansprechpartner und Kontaktdaten
  2. Schreibe uns für wen soll die Schulung, wo stattfinden?
  3. Teile uns die Eckdaten zur Schulung mit
  4. Absenden und Antwort erhalten.

Deine Vorteile

3 Gründe für 1. Hilfe aus der Region

Kosten gespart

Schon gewusst? Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Die Anbieter auf unserem Portal stehen für eine faire Abrechnung ohne versteckte Zusatzkosten für Unternehmen.

Fürsorge garantiert

Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Dazu gehört die Ausbildung von ausreichend Brandschutz- und Ersthelfenden. Mit zertifizierten Inhouse-Schulungen kommt dein Unternehmen dieser Pflicht nach.

Qualität gebucht

Von den Unfallversicherungsträgern werden nur Erste-Hilfe-Schulungen durch ermächtigte Ausbildungsstellen gemäß DGUV-Grundsatz 304-001 anerkannt. Alle Anbieter auf unserem Portal verfügen über dieses wichtige Merkmal.

Wissen rund um die 1. Hilfe

Fragen und Antworten zur Inhouse-Ausbildung

Im Sozialgesetzbuch VII ist vorgeschrieben: Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die Lehrgangsgebühren für alle erforderlichen Ersthelfenden. Betriebe müssen also die Kosten für die vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurse nicht selbst zahlen. Das gilt auch bei Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb.

Die deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten nur bei Aus- und Fortbildungsstellen, die ihren Qualitätskriterien entsprechen. Diese sind im „DGUV Grundsatz 304-001“ geregelt. Dazu gehören medizinische Erfahrungen, der fachliche Hintergrund die persönliche Eignung des Lehrpersonals. Alle Anbieter auf diesem Portal sind ermächtigte Stellen für die Aus- und Fortbildung in der ersten Hilfe.

Die Anzahl der Ersthelfenden, die eine anerkannte Ausbildung etwa als Inhouse-Schulung absolviert haben, richtet sich nach der Art und Größe des Unternehmens. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5% der Belegschaft als Ersthelfende ausgebildet sein – in anderen Betrieben 10% der Mitarbeitenden. Kindertageseinrichtungen müssen einen Ersthelfenden pro Kindergruppe stellen. Bei 2 bis 20 unfallversicherten Angestellten reicht eine Person.
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