Meine1Hilfe.de
- Lexikon

Wissenswertes

Stöbere in unserer Wissensdatenbank

Wenn Du dein gesuchten Begriff nicht findest, hinterlass uns bitte eine Nachricht und unser Team wird deinen Begriff hier listen.

Wenn Du einen gesuchten Begriff hier nicht findest, dann sende uns bitte eine Nachricht und wir werden deinen gesuchten Begriff listen.

Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.

Ersthelfenden Ausbildung

Erste-Hilfe-Ausbildung in deiner Nähe?

Skip to content