Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
Wer privat eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert, zahlt eine geringe Gebühr an die jeweilige Ausbildungsstelle. Diese variieren je nach Ort und Träger. Bei einer Ausbildung über den Arbeitgeber müssen die Ersthelfenden diese nicht selbst zahlen – und meisten auch das Unternehmen nicht: Bei gesetzlich Unfallversicherten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten.
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